Garantie

Garantie bezüglich unserer Behandlungen:

  • Implantatum material: 10 Jahr
  • Zirconium Krone: 3 Jahr
  • Preskeramie: 3 Jahr
  • Metalkeramische Krone: 2 Jahr
  • Veneer/Keramikschale: 1 Jahre
  • Auf Kunsstofteile (Zahnprothese, Teilprothese): 1 Jahr
  • Inlay-Onlay: 2 Jahr
  • Bei Füllungen: 1 Jahr

In unserer Praxis werden nur Materialien und Technologien verwendet, die in Übereinstimmung mit den strengsten internationalen und nationalen professionellen Standards und Qualitätsvorschriften stehen.

Auch unser Laboratorium ist international anerkannt. Wir geben daher für alle in unserer Praxis geleisteten Arbeiten volle Garantie.

Die Garantie ist nur anwendbar, wenn

  • der Patient / die Patientin im Rahmen der vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen innerhalb eines Jahres nach der Behandlung erscheint, wobei auch ein Panorama-Röntgenbild erstellt wird (bei der Kontrolluntersuchung wird auch eine Mundhygienebehandlung durchgeführt),
  • der Patient / die Patientin befolgt die Anweisungen des Arztes zur Mundhygiene und zum Sauberhalten der Prothese, mit ausreichendem Schutz bei Quietschen (Bruxismus), Verwendung von Schienen
  • der Patient / die Patientin die Prothese nur und ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet. Bestimmungsgemäßer Gebrauch: die Prothese wird nur physiologischen Kaukräften ausgesetzt, ohne die Prothese zu überlasten,
  • keine Knochen- und Zahnfleischerkrankungen auftreten,
  • die verwendeten zahnmedizinischen Materialien nicht durch Unfälle, Sportverletzungen oder andere Belastungen beschädigt wurden, für die sie nicht vorgesehen waren,
  • die verwendeten zahnärztlichen Materialien nicht durch Schlagen, Beißen oder Reißen an einem harten Gegenstand beschädigt wurden,
  • der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten / der Patientin keinen Einfluss auf die verwendeten zahnmedizinischen Materialien hat (z. B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, nach einer Chemotherapie),
  • der Patient / die Patientin raucht nicht oder nur selten, nimmt keine bewusstseinsverändernden Drogen (Narkotika),
  • der Patient / die Patientin nicht an einer psychischen Krankheit oder anderen mentalen Störungen leidet,
  • der Patient / die Patientin das ausgefallene Implantat zur Behandlung mitbringt und nichts dagegen spricht, dass es erneut implantiert wird,
  • die durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen nur und ausschließlich bei Hermesz Dental durchgeführt werden. Die Garantie gilt nur und ausschließlich für den Zahnersatz und die Prothese, die wir liefern.

Hinweise zu Abweichungen vom vorläufigen und endgültigen zahnärztlichen Behandlungsplan

Auf Wunsch können wir unseren Patienten / Patientinnen vor der persönlichen Untersuchung einen vorläufigen zahnärztlichen Behandlungsplan per Post oder E-Mail zusenden. Dieser vorläufige Plan kann sich nach der persönlichen Beratung bei Hermesz Dental noch ändern! Unsere Patienten / Patientinnen erhalten in der Praxis detaillierte Informationen über alle Änderungen und die Gründe dafür.

Der endgültige zahnärztliche Behandlungsplan kann auch bei chirurgischen Eingriffen (während der Operation) geändert werden. Es kann sein, dass mehr Zahnbehandlungen erforderlich sind als ursprünglich geplant.

Informationen über die Deckung von Reisekosten und anderen Ausgaben

Unter keinen Umständen kann die Zahnarztpraxis von Hermesz Dental Reise- und andere Nebenkosten (z.B. Ersatz eines ausgefallenen oder verlorenen Implantats) übernehmen.